Kauf vom Bauträger: Wie Ihr Geld bei Sanierung und Neubau abgesichert ist

Kaufen3 Min. Lesezeit · Stand 2. Oktober 2026

Beim Kauf vom Bauträger zahlen Sie nicht den ganzen Preis auf einmal. Nach der Makler- und Bauträgerverordnung (MaBV) werden Raten nach Baufortschritt fällig. Eine Auflassungsvormerkung im Grundbuch sichert Ihren Anspruch auf das Eigentum.

Der notarielle Vertrag

Ein Bauträgervertrag muss notariell beurkundet werden. Den Entwurf bekommen Sie nach dem Gesetz mindestens zwei Wochen vor dem Termin, damit Sie ihn in Ruhe prüfen können. Nutzen Sie die Zeit für eine Rechts- und Steuerberatung.

Zahlung nach Baufortschritt

Die MaBV schreibt vor, dass Sie den Kaufpreis in Raten zahlen, die an den Baufortschritt gekoppelt sind. Der Bauleiter bescheinigt jeweils, dass ein Abschnitt erreicht ist, etwa der Rohbau oder der Einbau der Fenster.

Auflassungsvormerkung

Mit der Vormerkung im Grundbuch ist gesichert, dass Sie Eigentümer werden und niemand die Wohnung nachträglich an einen anderen verkaufen oder belasten kann. Das gilt auch dann, wenn der Bauträger zahlungsunfähig wird.

Sicherheit für die Fertigstellung

Eines der hier ausgewerteten Exposés sichert die rechtzeitige und mängelfreie Fertigstellung mit einem Einbehalt von fünf Prozent ab. Fragen Sie nach, wie diese Sicherheit in Ihrem Vertrag geregelt ist.

Gewährleistung

Auf neu erbrachte Bauleistungen gilt nach der Abnahme in der Regel eine Gewährleistung von fünf Jahren. Für unveränderte Altbausubstanz gilt das nicht, dort schließen die Exposés die Haftung für Sachmängel weitgehend aus. Lassen Sie Ihr Eigentum vor Ablauf der Frist sachverständig prüfen und melden Sie Mängel rechtzeitig.

Welche Risiken bleiben

Auch mit diesen Schutzmechanismen bleiben Risiken. Wird der Bauträger insolvent, besteht kein Anspruch mehr darauf, dass er das Haus fertigstellt. Die Fertigstellung kostet dann Zeit und zusätzliches Geld. Ihr Darlehen müssen Sie weiter bedienen, auch wenn Mieteinnahmen ausbleiben. Verzögerungen durch höhere Gewalt, Streiks oder behördliche Baustopps begründen nicht immer Schadensersatz.

Das sollten Sie vor dem Kauf prüfen

  • Liegt die Baugenehmigung vor? Das Exposé für Chemnitz bestätigt das.
  • Wie viele vergleichbare Projekte hat der Bauträger abgeschlossen?
  • Steht eine Finanzierungszusage der Bank, bevor Sie beim Notar unterschreiben?
  • Sind Baubeschreibung und Teilungserklärung vollständig?
  • Welche Bereitstellungszinsen fallen an?
Dieser Beitrag ist eine allgemeine Information und keine Steuer- oder Rechtsberatung. Stand: Oktober 2026. Lassen Sie Ihren Einzelfall von einer Steuerberaterin oder einem Steuerberater prüfen.

Häufige Fragen

Was passiert, wenn sich der Bau verzögert?

Welche Rechte Sie haben, regelt der Bauträgervertrag. Bei höherer Gewalt oder behördlichen Stopps besteht nicht in jedem Fall ein Schadensersatzanspruch.

Was ist eine Auflassungsvormerkung?

Ein Eintrag im Grundbuch, der Ihren Anspruch auf Übertragung des Eigentums sichert.

Kann ich vom Vertrag zurücktreten, wenn die Finanzierung scheitert?

In der Regel nicht. Eine fehlende Finanzierung entbindet nicht von der Zahlungspflicht. Holen Sie die Kreditzusage deshalb vor dem Notartermin ein.

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